§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Die SEA-Experten GmbH & Co. KG (folgend SEA-Experten) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der individuellen Angebote von den SEA-Experten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die SEA-Experten mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SEA-Experten ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SEA-Experten auf eine Korrespondenz Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von SEA-Experten richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§  2 Leistungen / Mitwirkung des Kunden

(1) SEA-Experten erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Search Engine Advertising (SEA) insbesondere Google Ads und Microsoft Ads. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. SEA-Experten vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings, insbesondere Seminare, Coachings, Mentorings und Mitgliedschaften. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet SEA-Experten dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von SEA-Experten zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SEA-Experten, bleibt der Vergütungsanspruch von SEA-Experten unberührt.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Google oder Microsoft jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist SEA-Experten nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von SEA-Experten bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von SEA-Experten zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SEA-Experten hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) SEA-Experten ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Etwaige für Drittanbieter (z.B. Google Ads) anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von SEA-Experten inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(7) Weist der Vertragspartner SEA-Experten an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von SEA-Experten insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von SEA-Experten nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landeseiten etc ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen SEA-Experten und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von SEA-Experten angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden an die SEA-Experten geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine der SEA-Experten erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SEA-Experten nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. SEA-Experten stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung bzw. erhält es der Kunde zusammen mit dem Projektvertrag.

(4) SEA-Experten stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SEA-Experten zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung.

(8) Sollte der Projektumfang im späteren Verlauf der Zusammenarbeit aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung bzw. Anpassung der Preise aus dem ursprünglichen Angebot.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag läuft auch in dem Fall bis zum Ende der Mindestlaufzeit, wenn Kampagnen (z.B. Google Ads) aus beliebigen Gründen eingestellt, pausiert oder aus anderen Gründen vorzeitig beendet werden.

Dies betrifft ebenso den Fall, dass der Zugang zum Werbesystem (z.B. Google Ads) durch den Kunden entzogen wird und somit keine aktive Arbeit an den Kampagnen mehr stattfinden kann.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SEA-Experten beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SEA-Experten eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SEA-Experten vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SEA-Experten sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder Retainerzahlung (monatliche Pauschale) mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SEA-Experten in Verzug, ist SEA-Experten berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SEA-Experten wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

§ 7 Erfüllung

(1) SEA-Experten wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß individuellem Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. SEA-Experten ist berechtigt, sich für einzelne Teilbereiche (z.B. Tracking, Analytics) uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist SEA-Experten gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von SEA-Experten unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte & Datenschutz

(1) Der Kunde erhält über die Dauer der Vertragslaufzeit hinaus ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von SEA-Experten erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (Marketing-Kampagnen). Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von SEA-Experten für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Banner, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die SEA-Experten nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.

(4) Die Weitergabe unserer Programminhalte (Coachings, Videomaterial, Webinare) an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

(5) Für Maßnahmen die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten der Webseitenbesucher gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet die Agentur nicht. Die Agentur übernimmt keine Dienstleistungen oder Verantwortung hinsichtlich Inhalte oder Eigenschaften der Webseite (DSGVO / Cookie Banner). Diese Datenschutzpflicht liegt in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. Webseitenbetreibers.

(6) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Urheberrechten oder Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen, Personen oder Objekten).

§ 9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von SEA-Experten eingeräumt.

§ 10 Haftung & Garantien

(1) SEA-Experten haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SEA-Experten nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet SEA-Experten nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass an SEA-Experten überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Texte, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt SEA-Experten insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

(4) Jegliche Leistungen von SEA-Experten unterliegen keiner Garantie auf eine bestimmte Leistungsstufe oder Ziel. Die SEA-Experten geben im Rahmen ihres Wissens, Kenntnisse und Erfahrungen ihr Bestes zur Erfüllung der definierten Kundenziele. Eine Garantie zur Erreichung bestimmter Kennzahlen oder Leistungen wird ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von SEA-Experten maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen SEA-Experten und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von SEA-Experten. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von SEA-Experten.

(4) Der Kunde gestattet SEA-Experten sogenannte Testimonial-Werbung. SEA-Experten ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. SEA-Experten ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte zu diesem Zwecke berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist jederzeit möglich und SEA-Experten werden daraufhin jegliche Referenzen auf eigenen Webseite oder eigenen Social Media Plattformen (im Rahmen der technischen Möglichkeiten) entfernen.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. SEA-Experten und der Kunde werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: 15.12.2023